Finanzordnung
Stand vom 27.09.2022
Die Mitgliedsbeiträge betragen für
- Aktive Mitglieder -,50 Euro pro Monat,
- Fördermitglieder 2,50 Euro pro Monat.
Die Beiträge sind jährlich im voraus zu zahlen. Fördermitglieder können ihre Beiträge auch in geldwerten Sachleistungen zahlen.
Spenden sind jederzeit willkommen.
Finanzielle Entscheidungen (über Ausgaben) treffen:
- Bis 50,- Euro mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
- Über 50,- Euro der Vorstand mit einfacher Mehrheit
- Bei Beträgen über 50 Prozent des aktuellen Vereinsvermögens ist ein einstimmiger Beschluss aller 5 Vorstandsmitglieder nötig
Unkostenbeiträge
Wir müssen zu unseren Veranstaltungen Unkostenbeiträge zur Finanzierung der Miete erheben. Um die Kassierung zu effektivieren wurde eine Rabattstaffel eingeführt. Die Beiträge sind unabhängig vom Mitgliedsbeitrag von allen an den Veranstaltungen teilnehmenden in folgender Höhe zu entrichten:
- Für den Folktanzkreis (Montag):
- 3,- Euro pro Abend
- oder 10,- Euro pro Kalendermonat
- oder 70,- Euro pro Kalenderjahr
Fahrtkostenerstattung
Grundbetrag: 30ct pro gefahrenem Kilometer, mit folgender Staffel bzgl. der Auslastung des Fahrzeuges:
- 1 Person 50 %
- 2 Personen 75 %
- 3 oder 4 Personen 100 %
- 5 und mehr Personen 120 %
Als Personen in diesem Sinne gelten alle am jeweiligen Auftritt aktiv beteiligten Personen wie Musiker, Tanzmeister, Techniker und andere Mitwirkende, nicht aber mitreisende Familienangehörige. Ebenso zählt die Technikmitnahme als eine oder zwei Personen (je nach Umfang).
Bahnfahrern wird die preiswerteste, übliche Ticketvariante bezahlt.
Für den Erhalt der Fahrtkostenerstattung ist diese möglichst zeitnah, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Auftrittstermin schriftlich mit dem entsprechenden Formblatt zu beantragen.
Deckelung der Fahrtkosten:
Der Vorstand summiert die beantragten Fahrtkostenerstattungen über einen längeren Zeitraum von maximal einem Jahr und prüft über die eingenommenen Gelder, ob eine Auszahlung in der beantragten Höhe möglich ist. Bei Bedarf kann der Vorstand die Gesamtsumme der Auszahlung beschränken. Tut er dieses, so werden alle beantragten Fahrtkosten nur prozentual ausgezahlt. Eine Auszahlung der Fahrtkosten erfolgt nach der Beschlussfassung in einer Zahlung für den kompletten Zeitraum.